Die Gebäude in unserem Nachbarschaftsraum
Im Zuge des Reformprozesses EKHN 2030 werden nicht nur neue Gemeindestrukturen geschaffen, sondern auch die vorhandenen
Gebäude überprüft.
In einer Handreichung der EKHN heißt es dazu:
„Trotz abnehmender Gemeindegliederzahlen wurden seit 1965 weitere kirchengemeindliche Flächen gebaut. Dies führt insbesondere im Bereich der profanen Versammlungsflächen zu erheblichen Überschüssen. Im Rahmen von EKHN 2030 sollen diese Überhänge in einem qualitativen Konzentrationsprozess abgebaut werden.“
Ein zentrales Ziel ist die Reduzierung der Bauunterhaltungslast um mindestens 20 %.
Mit dieser Vorgabe haben auch wir - der Nachbarschaftsraum A – uns auf den Weg gemacht. Im Februar 2025 besuchte eine Delegation aus Vertreterinnen und Vertretern aller Kirchengemeinden gemeinsam mit zwei Fachleuten der Kirchenverwaltung sämtliche Gebäude des Nachbarschaftsraums. Dabei wurden relevante Daten wie Größe, Nutzung, baulicher Zustand und Energieverbrauch erfasst.
Auf dieser Grundlage fanden drei Workshops statt, in denen Vertreterinnen und Vertreter aller Kirchengemeinden intensiv über den Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan (GBEP) für unseren Nachbarschaftsraum beziehungsweise für die neue Kirchengemeinde, die 2027 entstehen wird, beraten haben.
Kategorisierung der Gebäude
Vor dem Hintergrund der geforderten Reduzierung der Bauunterhaltungslast wurden die Gebäude in drei Kategorien eingeteilt:
• Kategorie A: dauerhaft zu erhalten; Zuschüsse der Landeskirche für Außen- und Innensanierung
• Kategorie B: Bauzuweisungen nur für Dach und Fach sowie für das unbedingt Notwendige; keine Innenraumsanierung
• Kategorie C: keine Zuschüsse der Landeskirche
Die meisten Gebäude wurden den Kategorien A oder B zugeordnet, einige notwendigerweise auch der Kategorie C.
Ausschlaggebend hierfür waren unter anderem ein hoher Sanierungsstau, eine eingeschränkte Eignung als Versammlungsfläche oder eine geringe
Auslastung.
Mit der Einordnung in eine Kategorie ist noch keine Entscheidung über den Erhalt oder Verkauf eines Gebäudes verbunden. So kann beispielsweise ein vermietetes Gebäude, das Einnahmen generiert, auch als C-Gebäude weiterhin bestehen bleiben. Klar ist jedoch, dass für Gebäude der Kategorie C künftig keine Zuweisungen der Landeskirche mehr erfolgen.
Im Blick ist außerdem die Frage, inwieweit bei einem möglichen Verkauf von C- Gebäuden alternative öffentliche Räume genutzt werden können. Auch die Kirchen selbst werden künftig verstärkt als Versammlungsorte in Betracht gezogen.
Übersicht der Gebäudeeingruppierungen
Kirchengebäude
Reinborn – A
Steinfischbach – A
Bad Camberg – A
Walsdorf – A
Heftrich – A
Niederselters – B
Oberrod – B
Kröftel – B
Reichenbach – B
Esch – B
Pfarrhäuser
Bad Camberg – A
Walsdorf – B
Steinfischbach – B
Esch – C (vermietet)
Heftrich – C
Gemeindehäuser im Nachbarschaftsraum
Bad Camberg – A
Steinfischbach – A
Bermbach – A
Niederselters – B
Esch – B
Heftrich – B
Walsdorf – C
Wüstems – C
Das gemeinsame Gemeindebüro mit gebündelter Verwaltung wird in Bermbach eingerichtet.
In den einzelnen Kirchengemeinden beziehungsweise Kirchspielen finden Gemeindeversammlungen statt, in denen unter anderem der Gebäudeplan sowie das Gottesdienstkonzept für den Nachbarschaftsraum vorgestellt und diskutiert werden. Dort besteht Gelegenheit für Rückfragen und Austausch.
Für die Kirchengemeinden Steinfischbach-Reichenbach und Reinborn und Bad Camberg & Niederlelters fanden diese bereits statt. Die Termine der anderen Gemeinden stehen an.